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Bischof Franz hat entschieden, ab Christi Himmelfahrt (also dem 21. Mai 2020) auch öffentliche Eucharistiefeiern unter Auflagen wieder zu erlauben. Außerdem hat er ab diesem Datum auch Tauffeiern wieder gestattet. Was dies für unsere Pfarreiengemeinschaft bedeutet, wird gerade in den Pfarrgemeinderäten beraten. 

Über das Ergebnis der Beratungen werden wir Sie nach dem 26. Mai informieren.

Hier geht es  zum Brief des Bischofs vom 15. Mai, seinem Dekret und den überarbeiteten Regelungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste

 

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