Öffentliche Gottesdienste dürfen wieder stattfinden - diese Mitteilung ging die letzten Tage durch die Presse. Das ist zunächst mal die gute Nachricht. Bei vielen Gläubigen ist die Erleichterung spürbar, denn die regelmäßigen Gottesdienste wurden in den letzten Wochen schmerzlich vermisst. Erlaubt sind nach Bischöflichem Dekret von Bischof Dr. Franz Jung vom 28. April 2020 Wort-Gottes-Feiern ohne Kommunionspendung, Andachten und die Tagzeitenliturgie (Morgen-, Abendlob, Nachtgebet etc.).
Die Freude über die Lockerung des strikten Gottesdienstverbotes gerät aber ins Stocken, wenn man genauer hinschaut, unter welchen Bedingungen die Gottesdienste gefeiert werden müssen (Rahmenbedingungen): Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsmittel, Mindestabstand von zwei Metern, Höchstteilnehmerzahl, Anmeldeverfahren, Ein- und Ausgang an vorgegebenen Türen, markierte Sitzplätze, Platzanweiser, Türsteher, markierte und festgelegte Wege in der Kirche, kein „Gegenverkehr“ auf den Treppen, kein Gesang, zeitliche Begrenzung, anschließend Bänke, Türgriffe etc. desinfizieren…
Nicht gestattet ist die Feier der Eucharistie.
Bitte lesen Sie dazu auch den Brief unseres Bischofs Dr. Franz Jung.
Das Seelsorgeteam hat sich daher mit den Pfarrgemeinderatsvorsitzenden und Kirchenverwaltungen aus allen Ortsteilen der Pfarreiengemeinschaft beraten, ob diese Bedingungen umgesetzt und eingehalten werden können.
Nach eingehender Beratung und Abwägung sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine öffentlichen Gottesdienste in der Pfarreiengemeinschaft St. Michael im Thulbatal geben wird. Folgende Haltungen liegen unserer Entscheidung zu Grunde:
- Für uns steht die Gesundheit unserer Gemeindemitglieder an erster Stelle! Wir nehmen die Empfehlung von staatlicher Seite und von Bischof Franz ernst, nicht vorschnell zur Normalität zurück zu kehren und dabei die Gesundheit leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Zu bedenken ist auch, dass der Großteil der Gottesdienstbesucher der Risikogruppe der über 60-jährigen angehört.
- Nach Auffassung der Pfarrgemeinderäte und Kirchenverwaltungen vor Ort sind die zusätzlich zu leistenden Dienste (Türsteher- und Ordnerdienst, Desinfektion der Kirchenräume nach jedem Gottesdienst etc.) nicht zu stemmen. Der Aufwand steht dabei in keinem Verhältnis zu den wenigen zugelassenen Besuchern und ist für die Ehrenamtlichen nicht zumutbar. Dabei bedenken wir auch, dass viele unserer Ehrenamtlichen einer Risikogruppe angehören, sei es durch Vorerkrankungen oder aufgrund ihres Alters.
- Es stellt sich zudem die Frage, ob unter den einzuhaltenden Bedingungen überhaupt von einer „Feier“ die Rede sein kann. Zur Liturgie gehört unbedingt eine gewisse Art von Ästhetik dazu. Diese bleibt jedoch angesichts der Auflagen (Mund-Nasen-Schutz für alle, Abstand, kein Gesang) größtenteils auf der Strecke. Auch der Gemeinschaftsaspekt ist unserer Meinung nach nur unzureichend gegeben.
- Wir wissen, dass für viele Gläubige der Gottesdienst sehr wichtig ist und dass sie sich danach sehnen. Das verstehen wir nur zu gut! Aber unser Glaube vollzieht sich hoffentlich nicht nur im Gottesdienst, so wichtig dieser auch ist und so gern wir ihn feiern. Er muss sich messen lassen an unseren Taten, an unseren Grundüberzeugungen, an unserem Umgang mit unseren Mitmenschen. In diesem Sinn ist z.B. Einkaufen für Ältere Gottesdienst. Einsame anrufen, Hilfe anbieten, Zuhören ist Gottesdienst. In der Bibel lesen, für andere Menschen beten, sich Zeit nehmen zur Stille – all das ist Gottesdienst. Und es ist auch ein Stück gelebte Solidarität mit denjenigen in der Gesellschaft, die unter den gleichen Einschränkungen zu leiden haben.
Uns ist bewusst, dass es in anderen Pfarreiengemeinschaften öffentliche Gottesdienste geben wird. Das kann und darf so sein, denn Bischof Franz hat dazu aufgerufen, in jeder Pfarreiengemeinschaft die Gegebenheiten gut zu prüfen und danach zu entscheiden. Wir haben uns unseren Entschluss nicht leicht gemacht und hoffen, Sie haben dafür Verständnis. Wir versichern Ihnen, dass wir fortlaufend überprüfen, ob die Gegebenheiten in unserer Pfarreiengemeinschaft etwas anderes zulassen. Dabei bleiben wir in Kontakt mit den Pfarrgemeinderäten und werden gegebenenfalls neu entscheiden.
Bis dahin laden wir Sie ein, auch weiterhin die Gottesdienste unseres Pfarrers Dr. Blaise Okpanachi über YouTube mitzufeiern oder eines der zahlreichen weiteren Online-Angebote zu nutzen. Auch das Fernsehen überträgt regelmäßig die Gottesdienste aus dem Würzburger Dom (Sender Mainfranken). Außerdem liegen aktuelle Materialien für das persönliche Gebet in den Kirchen aus.
Weiterhin gelten folgende Regelungen: (Anordnungen aus einem Dekret von Bischof Dr. Franz Jung für das Bistum Würzburg vom 28. April):
- Taufen sind zu verschieben. Ausschließlich Nottaufen sind gestattet.
- Erstkommunionfeiern, Firmungen und Wallfahrten sind untersagt.
- Trauungen sind unter denselben Bedingungen wie öffentliche Gottesdienste möglich.
- Beisetzungen dürfen nur im engsten Familienkreis und ohne Requiem stattfinden.
- Die Krankensalbung für Einzelpersonen sowie die Begleitung von Sterbenden bleiben erlaubt
- Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten, aber unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln für das persönliche Gebet geöffnet bleiben
- Alle öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen und Treffen von kirchlichen Gruppen in geschlossenen Räumen müssen entfallen.
- Veranstaltungen im Freien sind unter Beachtung der staatlichen Einschränkungen erlaubt.
- Gremiensitzungen können unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden, wenn sie für die laufenden Geschäfte erforderlich sind.
Sollten Sie den Wunsch nach einem persönlichen Gespräch haben, kontaktieren Sie uns!
Alles Gute, Gottes Segen und bleiben Sie gesund!