Mit der fünften bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung haben sich die staatlichen Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie in einigen Punkten geändert. Die Regelungen zu Gottesdiensten sind jedoch unverändert. Damit ist leider auch nach wie vor die Verpflichtung geblieben, bei öffentlichen Gottesdiensten im Freien eine Mund- Nase-Bedeckung zu tragen.
Wie wir Ihnen in den vergangenen Wochen bereits zugesichert haben, bleiben wir auch weiterhin mit den Gremien vor Ort im Gespräch, um gottesdienstliche Möglichkeiten auszuloten. Über etwaigen Änderungen werden wir Sie umgehend imformieren.
Hier geht es zur aktuell gültigen Regelung für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten (Stand 29. Mai 2020)